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Berufskraftfahrerausbildung
Wichtiger Hinweis
Ihre Vorstellung zur praktischen Prüfung erfolgt immer erst dann, schon zur eigenen Sicherheit, wenn Sie uns ein sicheres Fahren im Straßenverkehr vorzeigen können.
Merke
Sie werden erst zur Prüfung vorgelassen wenn Ihre Papiere vom Amt freigegeben wurden und die Rechnung bei der techn. Prüfstelle beglichen wurde. Auf Wunsch können Theorie und Praxis, also beide Teile, gemeinsam an einem Tag absolviert werden, wenn das gleich zu Beginn des Kurses vereinbart wird. Aber Achtung: Die TÜV-Gebühren für vereinbarte Prüfungstermine werden auch dann fällig, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden (können).
Beachten Sie bitte auch unsere wichtigen generellen Hinweise zur Führerscheinausbildung.