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Schadensersatz
Bitte beachten Sie, dass bei Nichterscheinen zur Intensivausbildung oder einer Stornierung der Anmeldung nach dem Anmeldeschluss eine Schadensersatzgebühr von 250 € anfällt. Um diese Gebühr zu vermeiden, muss die Stornierung spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Ausbildungsbeginn erfolgen. Wir empfehlen Ihnen daher, frühzeitig zu planen und uns rechtzeitig zu informieren, falls Sie Ihre Teilnahme nicht wahrnehmen können.
Merke
Sie werden erst zur Prüfung vorgelassen wenn Ihre Papiere vom Amt freigegeben wurden und die Rechnung bei der techn. Prüfstelle beglichen wurde. Auf Wunsch können Theorie und Praxis, also beide Teile, gemeinsam an einem Tag absolviert werden, wenn das gleich zu Beginn des Kurses vereinbart wird. Aber Achtung: Die TÜV-Gebühren für vereinbarte Prüfungstermine werden auch dann fällig, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden (können).
Beachten Sie bitte auch unsere wichtigen generellen Hinweise zur Führerscheinausbildung.